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Luftverkehrsordnung (LuftVO)

Offizielles Regelwerk für den Luftraum und alle Flugplatzanlagen.

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

Abs. 1: Steuern ohne gültige Fluglizenz ist strafbar.

Abs. 1.1: Heli Lizenz: Alle Helikopter (Ausnahme: Zeppeline → Flugzeug Lizenz

Abs. 1.2: Flugzeug Lizenz: Luftfahrzeuge mit Startbahnanlauf, Düsentriebwerk sowiue den Zeppeline.

Abs. 2: Gegenseitige Rücksichtnahme im gesamten Luftverkehr.

Abs. 3: Mitführungspflicht: Verbandskasten & Reparaturkit im Laderaum.

Abs. 4: Bei Nacht/schlechter Sicht: Begrenzungsleuchten oder Landelichter erforderlich.

Abs. 5: Führen unter Drogen-/Alkoholeinfluss verboten.

Abs. 6: Mindestflughöhe: 100 m (328 ft) – nur bei Landungen unterschreitbar. Staatliche Luftfahrzeuge befreit, sofern zwingend notwendig.

§ 2

Flughafengelände (Luftfahrzeuge)

Abs. 1: Luftfahrzeuge haben Vorfahrt, sind untereinander gleichrangig.

Abs. 2: Abstellen im Hangar oder Vorfeld erlaubt – keine Blockade von Rollwegen/Pisten.

Abs. 3: Rote Runway-Markierung → an nächster gelber Linie halten. (Nur LSIA beim Starten/Überqueren)

Abs. 4: Vor Start-/Landebahn immer halten.

Abs. 5: Piste so schnell wie möglich räumen. Nach Landung gelten gelbe Querlinien nicht.

Abs. 6: Nach Abheben Kurs sofort anpassen, um anderen Flugverkehr nicht zu behindern.

§ 2.1

Start- und Landebahnen

LSIA:

  • Bahn 21 (N→S): Notlandungen
  • Nördl. Piste (O->W): Landen
  • Südl. Piste (W->O): Starten

Sandy Shores:

  • Bahn 08 (SW→NO): Notlandungen
  • Nördl. Piste (O->W): Starten
  • Südl. Piste (W->O): Landen

Grapeseed Air Field: Regelung gem.

§ 2 Abs. 4 (Vor Start-/Landebahn immer halten).

Fort Zancudo: Landung nur mit Genehmigung – Abschuss bei Zuwiderhandlung. Zivile nur mit US Army. Pisten (SO→NW): Start & Landung.

§ 2.2

Helikopter

Abs. 1: Nur auf gekennzeichneten Helikopter-Landeflächen landen.

Abs. 2: Mit Ausnahmegenehmigung der Regierung auch auf anderen genehmigten Flächen.

§ 3

Flughafengelände (Straßen-/Sonderfahrzeuge)

Abs. 1: Gilt als innerorts; nur gekennzeichnete Straßen; max. 100 km/h.

Abs. 2: Außerhalb gezeichneter Straßen verboten. Ausnahmen: Parkflächen-An/Abfahrt & Flughafenpersonal.

§ 4

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abs. 1: Nur mit gültiger Zulassung (amtl. Kennzeichen) im öffentlichen Luftraum. Antrag beim DMV.

Abs. 2: Nach Erwerb: Kennzeichen innerhalb 3 Tagen beim DMV beantragen. Wunsch- oder Behördenkennzeichen möglich. Unzulässig: gesperrte Kürzel (Blacklist) oder Ablehnungsgrund. Fristversäumnis: Beschlagnahme + Freiheits-/Geldstrafe möglich.

§ 5

Flugverbotszonen

Abs. 1: Flugverbot für Zivilluftfahrzeuge. Staatliche nur mit Anmeldung:

  • Regierung
  • Asservatenkammer
  • Fort Zancudo
  • Staatsgefängnis
  • Humane Labs (+300 m)